Präventionsmaßnahmen zur Fasnacht

 Unter der Federführung der Singener Kriminalprävention (SKP) werden schon seit einigen Wochen Maßnahmen für eine friedliche Fasnacht initiiert.

Das Aktionsbündnis gegen den Missbrauch von Alkohol – bestehend aus Poppele-Zunft, Polizei, Schulen, Ordnungsamt, Suchtberatungsstelle (bw-lv), b.free, der Jugendarbeit  und SKP – will an der diesjährigen Fasnacht wieder gegen den Alkoholmissbrauch vorgehen. Dabei kommt wieder der „Elternbrief“ zum Thema Jugendschutz zum Einsatz. Außerdem ist bei der SKP die Broschüre „Gemeinsam friedlich feiern – Verhaltenstipps für Fasnacht“ erhältlich.

Den Elternbrief bekommen Erziehungsberechtigte von Singener Schülern/innen rechtzeitig vor den närrischen Tagen nach Hause geschickt.  Das Aktionsbündnis fordert in dem Brief dazu auf, eine saubere, friedliche Fasnacht zu feiern, ohne Alkoholekszesse, ohne Müll und ohne negative Vorkommnisse.

Auch die Verkaufsstellen werden ganzjährig aufgefordert, das Jugendschutzgesetz strikt einzuhalten. Denn dort heißt es: „Kein verkauf von Alkoholika jeglicher Art an unter 16-Jährige, kein Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-Jährige.“

Wer gegen dieses Gesetz verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld (das besagt der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg) von bis zu 4.000 Euro rechnen. Alle Gaststätten, Einzelhändler und Tankstellen wurden in den vergangenen Wochen schriftlich vom Ordnungsamt und von der Singener Kriminalprävention auf das Jugendschutzgesetz hingewiesen.

Im Vorfeld der Fasnacht und darüber hinaus organisiert die Singener Kriminalprävention zusammen mit der Polizei und dem Ordnungsamt wieder sogenannte „Alkohol-Testkäufe“.

Während der närrischen Tage ist  die Polizei präsent. Die SKP legt den Fokus der Jugendschutzmaßnahmen in diesem Jahr besonders auf den Bereich Hohgarten und das vor allem am Schmotzigen Donnerstag.

Kinder und Jugendliche, die durch die Jugendschutzstreifen alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen (z.B. Einladung mit den Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch bei der SKP). Auch das Rauchen unter 18 Jahren wird geahndet.

Die SKP und die Suchtberatungsstelle bw-lv bieten ganzjährig den Film STARTHILFE mit Begleitmaterialien für Schulen, PädagogInnen, Vereine und Erziehungsberechtigte an. Das Material stellt einen wichtigen Teil der Prävention und Gesundheitsförderung dar und ist eine wertvolle Maßnahme, um mit Jugendlichen über das eigene Konsumverhalten ins Gespräch zu kommen. Die Materialien sind kostenfrei bei der SKP und beim bw-lv zu beziehen (skp@singen.de, lars.kiefer@bw-lv.de)

Weitere Informationen erteilt die Singener Kriminalprävention (SKP) unter Telefonnummer 07731/85-544 (E-Mail skp@singen.de).

Kasten:

„Das Aktionsbündnis mit dem Projekt b.free  wünscht sich einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und das Einhalten des Jugendschutzgesetzes. Die Fasnacht als Fest der Brauchtumspflege für Jung und Alt soll friedlich und lustig gefeiert werden.“

Singener Kriminalprävention